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Förderung von Schallschutzfenstern – mögliche Zuschüsse

Für Schallschutzmaßnahmen bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Förder- und Zuschussprogramme. In Hessen und Frankfurt betrifft das vor allem Gebäude in lärmbelasteten Lagen an Straßen, Schienenwegen und in der Flughafenregion.

Lärmsanierung an Bundesfernstraßen

An Bundesautobahnen und Bundesstraßen kann im Rahmen der Lärmsanierung ein Zuschuss zu passiven Schallschutzmaßnahmen bestehen. Wird ein Immissionsgrenzwert überschritten, können sich Eigentümer an die zuständige Straßenbaubehörde wenden.

Lärmsanierung an Schienenwegen

Für Wohngebäude entlang von Schienenwegen besteht ein bundesweites Lärmsanierungsprogramm für passiven Schallschutz. Zuständig sind die Bahn und die zuständigen Bundesstellen; über die Förderfähigkeit entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Fluglärmschutz Frankfurt

Für Gebäude in der Flughafenregion können Schallschutzprogramme bestehen, die an die Belastungsgrenzen des Flughafens anknüpfen. Die Förderfähigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Schallschutzkonzept und wird von der zuständigen Stelle beurteilt.

Land Hessen und Kommunen

Neben den Bundesprogrammen können das Land Hessen und einzelne Kommunen eigene Zuschüsse für Lärmschutz auflegen. Fragen Sie bei Ihrer Wohngemeinde oder der zuständigen Landesbehörde nach, ob aktuell ein Programm besteht.

Wichtig: Ob eine Förderberechtigung oder Kostenübernahme besteht, beurteilt ausschließlich die zuständige Stelle. Wir können keine verbindliche Auskunft über eine Förderung geben.

Wie Sie vorgehen können

  1. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder der zuständigen Landesbehörde über mögliche Programme.
  2. Fragen Sie nach Voraussetzungen und Antragsverfahren.
  3. Bei Ihrer Anfrage können wir Sie auf mögliche Ansprechpartner hinweisen.
  4. Der vermittelte Fachbetrieb kann Sie bei der Antragstellung unterstützen.

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