Förderung von Schallschutzfenstern – mögliche Zuschüsse
Für Schallschutzmaßnahmen bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Förder- und Zuschussprogramme. In Hessen und Frankfurt betrifft das vor allem Gebäude in lärmbelasteten Lagen an Straßen, Schienenwegen und in der Flughafenregion.
Lärmsanierung an Bundesfernstraßen
An Bundesautobahnen und Bundesstraßen kann im Rahmen der Lärmsanierung ein Zuschuss zu passiven Schallschutzmaßnahmen bestehen. Wird ein Immissionsgrenzwert überschritten, können sich Eigentümer an die zuständige Straßenbaubehörde wenden.
Lärmsanierung an Schienenwegen
Für Wohngebäude entlang von Schienenwegen besteht ein bundesweites Lärmsanierungsprogramm für passiven Schallschutz. Zuständig sind die Bahn und die zuständigen Bundesstellen; über die Förderfähigkeit entscheidet die Behörde im Einzelfall.
Fluglärmschutz Frankfurt
Für Gebäude in der Flughafenregion können Schallschutzprogramme bestehen, die an die Belastungsgrenzen des Flughafens anknüpfen. Die Förderfähigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Schallschutzkonzept und wird von der zuständigen Stelle beurteilt.
Land Hessen und Kommunen
Neben den Bundesprogrammen können das Land Hessen und einzelne Kommunen eigene Zuschüsse für Lärmschutz auflegen. Fragen Sie bei Ihrer Wohngemeinde oder der zuständigen Landesbehörde nach, ob aktuell ein Programm besteht.
Wie Sie vorgehen können
- Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder der zuständigen Landesbehörde über mögliche Programme.
- Fragen Sie nach Voraussetzungen und Antragsverfahren.
- Bei Ihrer Anfrage können wir Sie auf mögliche Ansprechpartner hinweisen.
- Der vermittelte Fachbetrieb kann Sie bei der Antragstellung unterstützen.